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   OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23   

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https://dejure.org/2023,25643
OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23 (https://dejure.org/2023,25643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.02.2023 - 2 Ws 33/23 (https://dejure.org/2023,25643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - 2 Ws 33/23 (https://dejure.org/2023,25643)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Denn der Zweck der notwendigen Verteidigung besteht darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2020 - StB 25/20 - juris, m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 29.04.2021 - 1 Ws 260/21

    Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Nach anderer Auffassung soll mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 (über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls), die durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, zwar eine nachträgliche Beiordnung möglich sein, weil Zweck der Richtlinie auch sei, einen mittellosen Beschuldigten von den Kosten der Verteidigung freizustellen (vgl. z. Bsp. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 142 Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2020 - Ws 962/20

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Nach anderer Auffassung soll mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 (über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls), die durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, zwar eine nachträgliche Beiordnung möglich sein, weil Zweck der Richtlinie auch sei, einen mittellosen Beschuldigten von den Kosten der Verteidigung freizustellen (vgl. z. Bsp. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 Ws 260/21 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 962/20 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 142 Rn. 20).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - juris).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - juris).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2023 - 2 Ws 33/23
    Dieser Zweck der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung kann nachträglich durch die Bestellung nicht mehr rückwirkend erreicht werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2020 - 1 Ws 19/20 - juris).
  • LG Leipzig, 11.09.2023 - 17 Qs 48/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    a) In dieser Hinsicht haben sich einige Oberlandesgerichte ausdrücklich positioniert und am Ausschluss rückwirkender Bestellung festgehalten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2020, Az. 1 Ws 19/20 und 1 Ws 20/20; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020, Az. 2 Ws 112/20; OLG Bremen, Beschluss vom 23.09.2020, Az. 1 Ws 120/20; KG, Beschluss vom 05.11.2020, Az. 5 Ws 217/19; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 1 Ws 12/21 - zitiert jeweils nach juris, sowie nunmehr auch OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23, nicht veröffentlicht; aus der Kommentarliteratur zudem Willnow, in: KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 142 Rn. 16).

    c) Die Kammer schließt sich nunmehr - unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung (u.a. 17 Qs 9/21, zuletzt noch 17 Qs 12/23) - erstgenannter Auffassung an und berücksichtigt dabei insbesondere die inzwischen ergangene Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23, nicht veröffentlicht).

    Ein solches Erfordernis besteht jedoch nach Abschluss des Verfahrens gerade nicht mehr (u.a. OLG Dresden, Beschluss vom 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23 unter Verweis auf OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2021, Az. .1 Ws 12/21, zitiert nach juris).

  • LG Limburg, 26.01.2024 - 2 Qs 4/24

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Bescher

    Ein solches Erfordernis besteht jedoch nach Abschluss des Verfahrens gerade nicht mehr (u.a. OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2023 - 2 Ws 33/23; LG Frankfurt a. M. a.a.O., jew. zit. n. juris).
  • LG Leipzig, 02.08.2023 - 5 Qs 41/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit, Untätigkeit der StA

    An dieser Beurteilung hat auch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 (über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, nachfolgend als PKH-Richtlinie bezeichnet), die durch das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt wurde, nichts geändert (OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2023, Az. 2 Ws 33/23; ständige Rspr. der Kammer: Beschl. v. 08.05.2023, Az. 5 Qs 27/23; Beschl. v. 01.06.2023, Az. 5 Qs 32/23 u. Beschl. v. 10.07.2023, Az. 5 Qs 36/23).
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